Veröffentlicht am:
19.12.2018
A Tag der Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Lohne und einer etwaigen Stichwahl
Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, die Neuwahl
des Bürgermeisters der Stadt Lohne am Sonntag, dem 26.05.2019 durchzuführen.
Die Wahl findet von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.
Sofern eine Stichwahl durchzuführen ist, findet diese am Sonntag, dem 16.06.2019, ebenfalls von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.
B) Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Dazu ist Folgendes zu beachten:
- Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin / einen Bewerber enthalten.
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 175 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung vorliegen. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson muss außerdem von dieser unterzeichnet sein. Bei folgenden Parteien, Wählergruppen sowie dem Einzelwahlvorschlag bei der Kommunalwahl 2016 tritt an Stelle dieser Unterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw. die Unterschrift des Wahlbewerbers:
- Bürgermeister Tobias Gerdesmeyer
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)
- Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- Lohne wählt sich! - Wählergemeinschaft (LOHNER)
- Einzelwahlvorschlag Franziskus Pohlmann
- Andere Parteien können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens bis zum 25.02.2019 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss oder die Landeswahlleiterin ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
- Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften des Nds. Kommunalwahlgesetzes und der Nds. Kommunalwahlordnung zu beachten, vor allem die Bestimmungen der §§ 21 ff i. V. m. §§ 45 a ff des Nds. Kommunalwahlgesetzes sowie §§ 32 ff der Nds. Kommunalwahlordnung.
- Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 08.04.2019, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer 329, schriftlich abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppen oder der Direktkandidatin bzw. dem Direktkandidaten unterzeichnet sein.
gez.
Kühling
Ansprechpartner

Gert Kühling
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Rathaus
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