1. Die Stadt Lohne bildet einen Wahlbereich.
2. Zu wählen sind insgesamt 36 Vertreterinnen und Vertreter. Auf einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe dürfen höchstens 41 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf den Namen nur einer wählbaren Person enthalten.
3. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung vorliegen. Bei folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern tritt an Stelle dieser Unterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)
Alternative für Deutschland (AfD)
Lohne wählt sich! - Wählergemeinschaft (LOHNER)
Einzelbewerber Franziskus Pohlmann
Andere Parteien können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
4. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) zu beachten, vor allem die Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG sowie §§ 32 ff. NKWO.
5. Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer 232, schriftlich abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der Einzelbewerberin bzw. dem Einzelbewerber unterzeichnet sein. Auf ihnen sollen außerdem zwei Vertrauenspersonen benannt werden.
Gert Kühling
AnsprechpartnerIN
- Sachbearbeiterin