Wahlbekanntmachung für die Bürgermeisterwahl am 6. März 2022 in der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 24.02.2022
Wahltag ist der 6. März 2022. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sofern eine Stichwahl durchzuführen ist, findet diese am 20. März 2022 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Die Stadt Lohne ist in 19 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlberechtigten wurden die Nummer des Wahlbezirks und der Wahlraum in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Der Stimmzettel ist amtlich hergestellt, enthält die zugelassenen Wahlvorschläge und wird im Wahlraum bereitgehalten.

Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Jede wählende Person hat eine Stimme. Die Stimme ist in der Weise abzugeben, dass durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich ist, wem die Stimme gelten soll.

Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dieses ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Wahlschein

Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem in der Wahlbenachrichtigung aufgeführten Wahlraum abgeben.

Briefwahl

Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt folgende Regelung. Die wählende Person:

  1. kennzeichnet den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet,
  2. legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
  3. unterschreibt unter Angabe des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt,
  4. legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag und verschließt diesen,
  5. übersendet den Wahlbrief an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindewahlleiter. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Lohne abgegeben werden. Er muss dort spätestens am 06.03.2022 bis 18.00 Uhr eingehen. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Gemeindewahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden.

Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

 

Ansprechpartnerin

Kathrin Lamping
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 301
Funktion:
  • Sachbearbeiterin