2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne (Oldenburg)

Veröffentlicht am: 12.05.2020
Aufgrund der §§ 10, 89 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 6 und 6 b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne in seiner Sitzung vom 12.05.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne  beschlossen:
  1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
    Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach den §§ 6 und 6 b NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne (Straßenausbaubeitragssatzung)
  2. Absatz 3 des § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird wie folgt modifiziert:
    (3) Zuschüsse Dritter sind, soweit der Zuschussgeber nicht anderes bestimmt hat, abweichend von § 6 Abs. 5 Satz 5 NKAG von dem nach § 6 Abs. 3 NKAG ermittelten Aufwand abzuziehen.
  3. Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lohne, 12.05.2020

Gerdesmeyer

 

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