Veröffentlicht am:
12.05.2020
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach den §§ 6 und 6 b NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne (Straßenausbaubeitragssatzung) - Absatz 3 des § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird wie folgt modifiziert:
(3) Zuschüsse Dritter sind, soweit der Zuschussgeber nicht anderes bestimmt hat, abweichend von § 6 Abs. 5 Satz 5 NKAG von dem nach § 6 Abs. 3 NKAG ermittelten Aufwand abzuziehen. - Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lohne, 12.05.2020
Gerdesmeyer
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