Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte  im freiwilligen Landtauschverfahren „Lohne 2018“

Veröffentlicht am: 07.03.2019

Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke: Landkreis Vechta, Stadt Lohne, Gemarkung Lohne:

  • Flur 40 Flurstücke 96, 97, 98, und 112/5
  • Flur 41 Flurstücke 79/27, 81/4 und 109/3
  • Flur 44 Flurstück 94/1
  • Flur 46 Flurstück 99

Der vollständige Anordnungsbeschluss liegt im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) für die Dauer eines Monats ab öffentlicher Bekanntmachung aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Aufforderung - beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg anzumelden.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Anordnungsbeschluss auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

gez. Brückner

Lohne, 07.03.2019 Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Stadt Lohne (Oldenburg)
Der Bürgermeister Gerdesmeyer