Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ der Stadt Lohne
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung vom 13. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden (in der Zeit vom 27.12.2022 bis zum 30.12.2022 ist das Rathaus geschlossen). Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dr. Voet
Ansprechpartner

- Stellvertretende Abteilungsleiterin
Download
- 01 - BPlan 150 A Planzeichnung Entwurf
- 02 - BPlan 150 A Begründung Entwurf
- 03 - BPlan 150 A Artenschutzbeitrag
- 04 - BPlan 150 A Artenschutzbeitrag Anhang
- 05 - BPlan 150 A Geruchsgutachten
- 06 - BPlan 150 A Bodengutachten
- 07 - BPlan 150 A Bodengutachten Ergänzungsbericht