Bebauungsplan Nr 157 für den Bereich zwischen Landwehrstraße und Schürmannstraße der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften

Veröffentlicht am: 22.12.2017
Autor: Petra Haskamp
Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 157 für den Bereich zwischen Landwehrstraße und Schürmannstraße gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B157 Skizze
Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
  4. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrift über die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 157 werden die Bebauungspläne Nr. 34 und Nr. 34-1. Änderung im überplanten Bereich rechtsunwirksam.

Der Bebauungsplan steht im Internet unter der folgenden Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen.htm

Kühling

Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin