Bebauungsplan Nr. 207 für den Bereich „Friedhof westlich des Evers Berg" der Stadt Lohne
Sämtliche Planunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 2. Februar 2026 bis zum
3. März 2026 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Weiterhin ist es möglich, bei Bedarf auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Ergebnis der orientierenden Bodenuntersuchung im geplanten Erweiterungsbereich des katholischen Friedhofs am Evers Berg der Stadt Lohne, RP Geolabor und Umweltservice GmbH, 2025
- Artenschutzprüfung Stufe 1 für den Bebauungsplan Nr. 207, PD Dr. Klaus Handke Ökologische Gutachten, 2025
- Ergebniskarte Kampfmittelauskunft, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, 2025
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:
- Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Immissionen sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere:
Erfassung der Artenschutzrechtlichen Potentialanalyse sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Boden/Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen, Beurteilung der Eignung des Standortes als Erdbegräbnisstätte und Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Bodenfunktionen sowie Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasser und Grundwasserentnahmen, zur Oberflächenentwässerung sowie zu den Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Klima und Luft:
Aussagen zur Klimasituation vor Ort und Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Landschaftsbild:
Beschreibung des Ort- und Landschaftsbildes sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Baudenkmälern und weiteren Kultur- oder Sachgütern sowie den Auswirkungen der Planung.
DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Die Bekanntmachung wird angeordnet.
Dr. Voet
Stellungnahme
Ansprechperson
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin


