Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung vom 01. August bis zum 02. September 2022 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Faunistischer Fachbeitrag zu dem Bebauungsplan Nr. 25 – 4. Änderung, „Ehrendorf / Lindenweg“, Stadt Lohne, Landkreis Vechta, 2021
- Lärmschutzgutachten zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ehrendorf/Lindenweg“ in der Stadt Lohne, 2022
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 25 - 4. Änderung werden die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 25 und Nr. 25a sowie der Bebauungsplan Nr. 25 - 1. Änderung „Ehrendorf/ Lindenweg“ im überplanten Bereich rechtsunwirksam.
Dr. Voet
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