Bebauungsplan Nr. 96 – 4. Änderung für den Bereich „Nördlich der Dinklager Straße“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 05.08.2022
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

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Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. August bis zum 14. September 2022 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 313, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Biotoptypenkartierung, Nordlohne & Bechly Tiefbau- und Grünplanung GmbH, 2021
  • Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Teilverfüllung und Erweiterung eines naturnahen Regenrückhaltebeckens, Nordlohne & Bechly Tiefbau- und Grünplanung GmbH, 2021
  • Antrag auf Biotoplöschung einer Teilfläche, Erläuterungsbericht, Nordlohne & Bechly Tiefbau- und Grünplanung GmbH, 2022
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Regenrückhaltbecken, Tesch Landschafts- und Umweltplanung, 2020
  • Schalltechnische Kurzstellungnahme zu den zulässigen Schallemissionen und -immissionen im geplanten GI- Gebiet, TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co KG, 2019
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten
  • Maßnahmenplan und Bilanzierung zum Ersatzflächenpool Gut Lage, 1.Änderung incl. Karte 1 (Biotoptypenkarte) und Karte 2 (Maßnahmenkarte), 2020

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Gewerbelärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Amphibien und Brutvögel sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel, Gewässer, Oberflächenentwässerung und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und die Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Baudenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 307 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter