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Ehefähigkeitszeugnis

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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, kann die zuständige ausländische Behörde die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangen. Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
  • nicht bereits verheiratet sind,
  • geschäftsfähig sind,
  • volljährig sind.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Mit diesem wird bestätigt, dass Ihrer Eheschließung nach dem Recht Ihres Heimatstaates keine Ehehindernisse entgegenstehen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Für Niedersachsen ergeben sich die Gebühren aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO).
Für die Ausstellung oder Ablehnung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 PStG fallen fixe Gebühren in Höhe von 75,00 Euro an. 
Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf, fallen zusätzliche variable Kosten in Höhe von 50,00 Euro an.
Bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung fallen ebenfalls zusätzliche Gebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Wiebke Hummel-Willeke
Tel.: 04442 886-3403
E-Mail: wiebke.hummel-willeke@lohne.de
Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 203
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
  • Hauptamt
  • Standesamt
Beate Pille
Tel.: 04442 886-3402
E-Mail: beate.pille@lohne.de
Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 201
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
  • Hauptamt
  • Standesamt
Uwe Kerßens
Tel.: 04442 886-3404
E-Mail: uwe.kerssens@lohne.de
Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 204
Funktionen:
  • Standesbeamter
Abteilung:
  • Hauptamt
  • Standesamt

zuständiges Amt

Standesamt

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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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