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Lebensunterhalt

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Leistungsbeschreibung
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen
  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
anerkannt werden.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (d. h. selbst erwerbsfähig i. S. des Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) sind oder in Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben).
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.
Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
weiterführende Links
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Fangmann_Christiane
Christiane Fangmann
Tel.: 04442 886-5002
E-Mail: christiane.fangmann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 112
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung:
  • Amt für Familie und Soziales
  • Soziales und Senioren
Caroline_ HeffelFoto: Christian Tombrägel, Stadt Lohne
Caroline Heffel
Tel.: 04442 886-5007
E-Mail: caroline.heffel@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 109
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
  • Amt für Familie und Soziales
  • Soziales und Senioren

zuständiges Amt

Soziales und Senioren

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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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