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91. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IX „Sondergebiet – Biomethan, Dinklager Landstraße 2" der Stadt Lohne

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Veröffentlicht am: 19.06.2026
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründungen zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Biomethan.

Der künftige Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

BIX_Skizze

Der Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Sämtliche Planunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 22. Juni 2026 bis zum 27. Juli 2026 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise elektronisch über das Kontaktformular https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zusammen mit den Bebauungsplänen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Die Bekanntmachung wird angeordnet.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

  • Sie können Ihre Stellungnahme zum Verfahren einfach und bequem über das Online-Formular abgeben. Klicken Sie dazu bitte hier.

AnsprechpERSon

Storck, Patrick
Tel.: 04442 886-6102
E-Mail: patrick.storck@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
  • Planung und Umwelt
  • Bauamt

 

Download

  • 01 - BIX Planzeichnung und Textteil
  • 02 - BIX Begründung
  • 03 - BIX Vorhaben- und Erschließungsplan
  • 04 - BIX Umweltbericht
  • 05 - F91Ä Planzeichnung
  • 06 - F91Ä Begründung
  • 07 - Faunistischer Fachbeitrag
  • 08 - Immissionsschutz Gutachten (Geruch)
  • 09 - Immissionsschutz Gutachten (Lärm)
  • 10 - Konzept zur Verhinderung von Störfällen
  • 11 - Datenschutz
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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