93. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. X „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich zum Eckelbusch" der Stadt Lohne
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Begründungen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22. Juni 2026 bis zum 27. Juli 2026 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich, bei Bedarf auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Ergebnisbericht der faunistischen Bestandserfassung, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2024
- Fundpunktkarte Brutvögel & Amphibien, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2024
- Fachbeitrag zum Tausch von Flächen im Landschaftsschutzgebiet, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2024
- Bewertung des Ausgangszustands B X, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
- Bewertung des Ausgangszustands F 93, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
- Bewertung des Planungszustands B X, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
- Bewertung des Planungszustands F 93, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
- Grünordnungsplan, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
- Bericht zur Artenschutzprüfung, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2026
Es liegen Stellungnahmen folgender Fachbehörden/ Träger öffentlicher Belange vor:
- Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Schutzgut Boden, Mensch, Klima und Luft
- Landkreis Vechta zu den Belangen des Städtebaus, der Umwelt, der Löschwasserversorgung, dem Denkmalschutz
- NABU zu den Belangen der Umwelt, Boden, Klima und Luft
- Der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu den Belangen der Umwelt
- des Oldenburgisch- Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) zum Schutzgut Wasser, Löschwasserversorgung, Umwelt
- Bezirkswegegenossenschaft Brägel zum Schutzgut Boden und Mensch
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:
- Zum Schutzgut Mensch: Aussagen zu Wohnen / Erholung sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere: Bestandserfassung der Biotoptypen, der Vegetation sowie der Tiere, Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Boden/Fläche: Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.
- Zum Schutzgut Wasser: Aussagen zum Grundwasser und zur Oberflächengewässern sowie zu den Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Klima und Luft: Aussagen zur Klimasituation vor Ort und Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Landschaftsbild: Beschreibung des Ort- und Landschaftsbildes sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung.
- Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern sowie den Auswirkungen der Planung.
DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zusammen mit den Bauleitplänen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
In Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplans wird nach § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Die Bekanntmachungen werden angeordnet.
Dr. Voet
Stellungnahme
AnsprechpERSon
- Sachbearbeiter
Download
- 01 - BX Planzeichnung und Textteil
- 02 - BX Begründung
- 03 - BX Vorhaben- und Erschließungsplan
- 04 - BX Grünordnungsplan
- 05 - BX Umweltbericht
- 06 - BX Ausgangszustand
- 07 - BX Planungszustand
- 08 - F93 Planzeichnung
- 09 - F93 Begründung
- 10 - F93 Umweltbericht
- 11 - F93 Ausgangszustand
- 12 - F93 Planungszustand
- 13 - F93 BX Abwägungstabelle
- 14 - F93 BX Artenschutzprüfung
- 15 - F93 BX Ergebnisbericht der faunistischen Bestandserfassungen
- 16 - F93 BX Fundpunktkarte Brutvögel und Amphibien
- 17 - PV-Anlage Fassade
- 18 - PV-Anlage Dach
- 19 - Datenschutz


