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Parkausweis für Behinderte

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Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung („blauer Parkausweis") erhalten.
Nur mit dem „blauen Parkausweis“ darf auf Parkplätzen, die durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild gekennzeichnet sind („Behindertenparkplätze“), geparkt werden. Der „blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.
Darüber hinaus haben Sie folgende Berechtigungen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
  • Parken mit Parkscheibe bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
  • Parken an Stellen, an denen Parken durch Verkehrszeichen erlaubt ist, über die durch Zusatzzeichen zugelassene Zeit hinaus
  • Parken während der zugelassenen Ladezeiten in Fußgängerzonen
  • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken mit Parkscheibe bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Bewohner städtischer Quartiere.
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen, wenn Sie den durchgehenden Verkehr  nicht behindern.
Für schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen gelten die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht.
Sie müssen den Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
In besonderen Fällen ist die Erhebung einer Gebühr möglich.
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Kathrin Stegemann
Tel.: 04442 886-5010
E-Mail: kathrin.stegemann@lohne.de
Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 124
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
  • Amt für Familie und Soziales
  • Soziales und Senioren

zuständiges Amt

Soziales und Senioren

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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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