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Stadt Lohne schafft Straßenausbaubeiträge ab

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Veröffentlicht am: 05.04.2022
Keine Kostenbeteiligung mehr an Sanierungen

Die Stadt Lohne erhebt künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr. Der Rat hat am Mittwoch (30. März) mit großer Mehrheit für eine Aufhebung der entsprechenden Satzung votiert. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Somit müssen sich Anlieger von aktuellen und künftigen Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziell daran beteiligen. Dies gilt jedoch nicht für die Erschließung beziehungsweise den Endausbau von Straßen in Neubaugebieten.

Straßenausbaubeiträge werden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen verlangt. Außerdem dienen sie der Finanzierung aller städtischen Straßenerstausbauten sowie der Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung gemeindlicher Straßenausbauten im Außenbereich. Sie unterscheiden sich somit von der Finanzierung der Ersterschließung von Straßen in Baugebieten.

Baustelle an der Steinfelder StraßeFür die Sanierung und den Ausbau von Straßen – wie hier an der Steinfelder Straße – müssen in Lohne die Anlieger keine Beiträge mehr leisten.

Bislang regelte die Straßenausbausatzung die finanzielle Beteiligung von Anliegern an Sanierungen und Ausbauten von Straßen. Je nach Bedeutung der Straße für den Durchgangsverkehr fiel der prozentuale Anteil niedriger oder höher aus. Grundlage der Kostenrechnung war jeweils die Endabrechnung der Arbeiten durch die Stadt Lohne. Fälle, bei denen Anlieger bis zu fünfstellige Summen zahlen mussten, waren nicht selten. Aktuell betroffen wären die Anlieger der Brinkstraße und Steinfelder Straße sowie der Von-Stauffenberg-Straße.

Eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist nun aber Geschichte. Die Finanzierung der Straßenausbauten obliegt nun vollständig der Stadt Lohne beziehungsweise dem Steuerzahler. Aufgrund der Berechnungen vergleichbarer Kommunen geht die Verwaltung mittelfristig von einer Finanzlücke von zirka 400.000 bis 500.000 Euro pro Jahr aus. Ob es nun zu Steuererhöhungen oder zu einer Umverteilung im städtischen Haushalt kommt, soll die Verwaltung nun prüfen.

 
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