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Urologe Nachiketa Mishra verstärkt Facharztangebot in Lohne

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Veröffentlicht am: 17.03.2026
Stadt Lohne unterstützt Praxiseinstieg mit Förderung

Ärzteförderung Urologe MishraBürgermeisterin Dr. Henrike Voet (links) und Kämmerer Hermann Theder (rechts) überreichen dem Urologen Nachiketa Mishra (Mitte) im Rahmen eines Praxisbesuchs die Förderurkunde der Stadt Lohne.

Verstärkung für die fachärztliche Versorgung in Lohne: Der Urologe Nachiketa Mishra ist zum 1. Januar in die urologische Gemeinschaftspraxis Andreas Meinerling & Nachiketa Mishra im Lohner Facharztzentrum eingestiegen. Die Stadt Lohne unterstützt den Schritt mit einer Förderung von 10.000 Euro aus dem Programm zur Ansiedlung medizinischer Berufe.

Seit dem 1. Januar führt Mishra gemeinsam mit Andreas Meinerling die urologische Praxis. Mit dem Einstieg bleibt das fachärztliche Angebot im Bereich Urologie in Lohne erhalten und wird zugleich weiter ausgebaut.

Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet und Kämmerer Hermann Theder überbrachten im Rahmen eines Praxisbesuchs am Freitag (13. März) die Förderurkunde sowie ein Blumenpräsent. Dabei nutzte Mishra die Gelegenheit, die Praxisräume und die technische Ausstattung vorzustellen.

Die Fördermittel haben bereits konkrete Verwendung gefunden: So konnte in der Praxis ein neues digitales Labor angeschafft werden. Die moderne Diagnosetechnik ermöglicht schnellere Untersuchungsergebnisse und unterstützt insbesondere die frühzeitige Erkennung urologischer Krebserkrankungen.

„Ich bin der Stadt Lohne sehr dankbar für diese Unterstützung. Sie erleichtert den Einstieg und hilft uns dabei, die Praxis medizinisch weiterzuentwickeln“, sagte Mishra während des Besuchs. Der Facharzt war zuvor in Westerstede tätig und möchte nun auch seinen Lebensmittelpunkt nach Lohne verlegen. Seine Ehefrau arbeitet am Krankenhaus in Damme.

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Ansiedlung medizinischer Berufe im Stadtgebiet Lohne. Ziel ist es, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und den Gesundheitsstandort Lohne zu stärken. Förderfähig sind unter anderem die Neuansiedlung sowie die Übernahme bestehender Arztpraxen oder die Einrichtung von Zweigpraxen, sofern dadurch das medizinische Angebot vor Ort gesichert oder erweitert wird.

  • Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular stehen hier zur Verfügung.

 
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