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Bebauungsplan Nr. 86 I 4. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße“ der Stadt Lohne

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Veröffentlicht am: 22.11.2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 29.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 I 4. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hallenbades.

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

B86I4 Skizze

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 25. November 2024 bis einschließlich zum 12. Januar 2025 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich, bei Bedarf auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die im Bebauungsplan Bezug nehmen, werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zusammen mit dem Bebauungsplan zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht, die Bekanntmachung wird angeordnet.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

  • Sie können Ihre Stellungnahme zum Verfahren einfach und bequem über das Online-Formular abgeben. Klicken Sie dazu bitte hier.

Ansprechpartner

Patrick Storck
Tel.: 04442 886-6102
E-Mail: patrick.storck@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
  • Planung und Umwelt
  • Bauamt

 

Download

01 - B86 I 4. Änderung Planzeichnung

02 - B86 I 4. Änderung Begründung

03 - B86 I 4. Änderung Gutachten Artenschutzprüfung Stufe 1

04 - B86 I 4. Änderung Gutachten Kampfmittel

05 - B86 I 4. Änderung Gutachten Schall

06 - Datenschutz

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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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