90. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VIII „Sondergebiet - Biomethan" für den Bereich „An den Teichen 27" der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 21.03.2025
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

a) 90. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VIII „Sondergebiet – Biomethan“ für den Bereich „An den Teichen 27“ der Stadt Lohne

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 18.03.2025 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Biomethan zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage.

Der künftige Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

90. Änderung FNP ´80 und B-Plan VIII Skizze NEU

Die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Begründungen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 24. März 2025 bis zum 27. April 2025 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich, bei Bedarf auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Faunistische Fachbeitrag– Fledermäuse & Avifauna, Dipl.-Biologe Jörg Fittje, 2024
  2. Immissionsschutz-Gutachten, Schallimmission, Normec uppenkamp GmbH, 2024
  3. Immissionsschutz-Gutachten, Geruchsimmission, Normec uppenkamp GmbH, 2024
  4. Auswirkungsanalyse zum Störfallkonzept, TÜV NORD, 2024

Es liegen Stellungnahmen folgender Fachbehörden/ Träger öffentlicher Belange vor:

  • Landkreis Vechta zu den Belangen des Städtebaus, der Umwelt, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und der Löschwasserversorgung (Schutzgut: Pflanzen, Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild)
  • Autobahn GmbH des Bundes zu den Belangen der Umwelt, des Immissionsschutzes und der Infrastruktur (Schutzgut: Mensch, Pflanze, Tiere, Klima und Luft)
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz zu den Belangen der Gewässerüberwachung (Schutzgut: Wasser)
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband zu den Belangen von Ver- und Entsorgungssicherheit (Schutzgut: Wasser)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

  1. Zum Schutzgut Mensch: Aussagen zum Störfallkonzept und zu Geruchs- und Lärmimmissionen sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
  2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere: Bestandserfassung der Avifauna und Fledermäuse sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
  3. Zum Schutzgut Boden/Fläche: Darstellung der vorhandenen Bodentypen und Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Bodenfunktionen sowie Auswirkungen der Planung.
  4. Zum Schutzgut Wasser: Aussagen zum Grundwasser, zur Oberflächenentwässerung sowie zu den Auswirkungen der Planung.
  5. Zum Schutzgut Klima und Luft: Aussagen zur Klimasituation vor Ort und Auswirkungen der Planung.
  6. Zum Schutzgut Landschaftsbild: Beschreibung des Ort- und Landschaftsbildes sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung.
  7. Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zusammen mit den Bauleitplänen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

In Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplans wird nach § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Die Bekanntmachungen werden angeordnet.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

AnsprechpERSon

Storck, Patrick
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter