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Bebauungsplan Nr. 183 für den Bereich „Südlich der Taubenstraße / nördlich Hopener Wald“ der Stadt Lohne

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Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 02.09.2025 die Aufstel-lung des Bebauungsplanes Nr. 183 für den Bereich „Südlich der Taubenstraße / nördlich Hopener Wald“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Ziel der Planung ist die Anpassung des bestehenden Baurechts an heutige Gegebenheiten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 01.09.2026 dem Ent-wurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

BPlan 183

Sämtliche Planunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 05. Oktober 2026 bis zum 06. November 2026 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Dr. Voet
 

 

Stellungnahme

  • Sie können Ihre Stellungnahme zum Verfahren einfach und bequem über das Online-Formular abgeben. Klicken Sie dazu bitte hier.

AnsprechpERSon

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
E-Mail: sarah.tombraegel@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin
Abteilung:
  • Bauamt
  • Planung und Umwelt

 

Download

  • 01 - B183 Planzeichnung
  • 02 - B183 Begründung
  • 03 - B183 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
  • B183 Datenschutz Bauleitplanung A4
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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