Der Landkreis Vechta beabsichtigt, aufgrund des § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der Fassung vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und § 19 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104 - VORIS 28100 -) in der Fassung vom 29. Januar 2025, die vorgenannte Verordnung zu ändern.
Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes soll im Bereich der Stadt Lohne geändert werden.
Der Verordnungsentwurf mit den Kartenausschnitten liegt in der Zeit
vom 27.03.2025 bis zum 28.04.2025
zur öffentlichen Einsichtnahme für jedermann
- beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Raum 330, zu folgenden Zeiten:
montags bis freitags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
donnerstags zusätzlich: 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (04441/898-2492)
und
- bei der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
aus.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungszeit von jedermann bei den Stellen, bei denen der Verordnungsentwurf ausliegt, vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sollen bei der Stadt Lohne elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail an bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich, auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Auslegungszeit abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Die Stellungnahmen können beim Landkreis Vechta per Mail an 2492@landkreis-vechta.de oder ebenfalls auf anderem Weg, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift übermittelt werden.
Lohne, den 20.03.2025
Dr. Voet
Stellungnahme
AnsprechpERSon

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin