Stadt fördert grüne Dächer und nachhaltigen Umgang mit Wasser

Veröffentlicht am: 19.10.2021
Anträge für Förderprogramm ab sofort möglich

Gründach in BrockdorfDank städtischer Förderung wurde dieses Flachdach in Brockdorf begrünt.

Die Stadt Lohne fördert wieder grüne Dächer und Fassaden sowie eine optimale Nutzung von Regen- und gebrauchtem Wasser. Nach der erfolgreichen ersten Runde im Sommer hat der Rat der Stadt Lohne in der vergangenen Woche weitere 50.000 Euro für das laufende Jahr als Fördermittel im Haushalt freigemacht. Im kommenden Jahr sollen dann 100.000 Euro als Förderung bereitgestellt werden. Immobilieneigentümer können Anträge per Online-Formular stellen.

Das neue Förderprogramm ist Teil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt. Im Sommer profitierten bereits 38 Immobilieneigentümer von der Förderung von begrünten Dächern und Fassaden sowie einer optimalen Nutzung von Regen- und gebrauchtem Wasser. Hier wurden 50.000 Euro vonseiten der Stadt reserviert.

Das Förderprogramm enthält fünf Bausteine. Die Stadt Lohne unterstützt Immobilieneigentümer beim Bau von Gründächern, bei der Bepflanzung von Fassaden, bei der Installation einer Nutzungsanlage für Regenwasser oder gebrauchten Wasser – so genanntem Grauwasser - oder beim Bau einer Versickerungsanlage.

Unabhängig von dieser Richtlinie gewährt der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Niederschlagswasserentgelts, wenn eine Dachbegrünung, Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgewiesen wird. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim OOWV erforderlich.

Förderung von Gründächern

Förderfähig sind die Ausgaben für die fachgerechte Herstellung von intensiven und extensiven Begrünungen von Flach- und Steildächern durch die dafür vorgesehenen Schichtsysteme. Die begrünte Dachfläche muss eine zusammenhängende Mindestgröße von 20 Quadratmetern aufweisen. Die Höhe der Förderung beträgt 25 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Aus dem städtischen Haushalt gibt es dafür höchstens 2.500 Euro für Wohngebäude und 10.000 Euro für Gewerbegebäude.

Fassadenbegrünung

Gefördert werden fest installierte Rankhilfen an Gebäudefassaden und die Ausgaben für die erforderliche Bepflanzung. Die Fassadenbegrünung muss eine Mindesthöhe von drei Metern und eine Mindestbreite von insgesamt zehn Metern aufweisen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben Die maximale Förderhöhe beträgt 2.500 Euro für Wohngebäude und 10.000 Euro für Gewerbegebäude.

Regenwassernutzungsanlage

Baut ein Immobilieneigentümer eine Zisterne oder einen Regenwassertank auf seinem Grundstück, kann die Stadt bis zu 50 Prozent der Kosten erstatten. Die Regenwassernutzungsanlage muss allerdings ein Mindestvolumen von 1.000 Litern aufweisen und an mindestens 100 Quadratmetern Dachfläche angeschlossen sein.

Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück. Die Voraussetzung der Förderung ist der Nachweis, dass der OOWV das Niederschlagswasserentgelt aufgrund der Regenwassernutzungsanlage reduziert. Diese Voraussetzung gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich, für die der OOWV nicht zuständig ist.

Versickerungsanlage

Förderfähig sind die Ausgaben für die Ausstattung von Gebäuden mit Versickerungsanlagen. Das Niederschlagswasser ist dabei vollständig auf dem Grundstück zu versickern,  sodass ein Überlauf oder ein Anschluss des Niederschlagswassers an die Kanalisation nicht vorhanden ist.

Die Höhe der Förderung beträgt die Hälfte der förderfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück. Die Voraussetzung der Förderung ist auch hier die Befreiung von dem Niederschlagswasserentgelt durch den OOWV aufgrund der Versickerungsanlage. Diese Voraussetzung gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich, für die der OOWV nicht zuständig ist.

Grauwassernutzungsanlage

Grauwasser ist Wasser, das zum Beispiel zum Duschen oder Geschirrspülen genutzt wurde und sich beispielsweise für Toiletten wiederverwerten ließe. Die Stadt Lohne fördert die Ausstattung von Gebäuden mit Grauwassernutzungsanlagen.

Die Anlage muss allerdings über ein unabhängiges Leitungsnetz sowie eine Aufbereitungsanlage verfügen und von einer Fachfirma eingebaut werden. Die Höhe der Förderung beträgt auch hier 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 3.000 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück.

Ansprechpartner

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