Satzung der Stadt Lohne (Oldenburg) über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Poggenweg“
Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Die Satzung kann ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadt-verwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.
Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dr. Voet
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