Straßenreinigung
In der kalten Jahreszeit sorgt ein verlässlicher Winterdienst dafür, dass Straßen und Wege in Lohne sicher bleiben. Die Zuständigkeiten sind dabei klar geregelt:
Aufgaben der Stadt Lohne:
Die Stadt übernimmt die Schneeräumung und das Streuen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen – dazu gehören u. a. Hauptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und zentrale Bereiche der Innenstadt.
Pflichten für Anliegerinnen und Anlieger:
Anliegende Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen – werktags bis spätestens 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Dabei sollte möglichst Sand oder Splitt verwendet werden, der Einsatz von Salz ist auf das Notwendigste zu beschränken.
Wichtige Hinweise:
Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 m freigehalten werden.
Schnee und Eis dürfen nicht auf Fahrbahnen, Nachbargrundstücke oder in Gullys geschoben werden.
Hydranten und Entwässerungseinläufe sind freizuhalten.
Auch die Zugänge zu Grundstücken (mind. 0,80 m breit) sind zu sichern.
wichtige Dokumente
Ansprechperson:
- Abteilungsleiter
- Marktmeister
- Sachbearbeiterin
- Verwaltungsfachangestellte
- Sachbearbeiterin

