Stadt Lohne fördert neue Hebammenpraxis in der Innenstadt
Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet überreicht die Förderurkunden an Christina Lamping und Nadine Schröder-Olberding (von links) von der Hebammenpraxis Landzauber.
Die Stadt Lohne unterstützt die Ansiedlung der Hebammenpraxis „Landzauber“ in zentraler Lage an der Marktstraße 1 mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Die Hebammen Christina Lamping und Nadine Schröder-Olberding erhalten jeweils 5.000 Euro nach der städtischen Förderrichtlinie zur Ansiedlung medizinischer Berufe.
Die beiden Hebammen haben mit „Landzauber“ den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Zuvor waren sie als Beleghebammen am Marienhospital Vechta tätig. Christina Lamping stammt aus Drebber, Nadine Schröder-Olberding aus Damme. Mit der neuen Praxis bündeln sie ihre Erfahrungen und schaffen ein ergänzendes Angebot für Schwangere und Familien in der Region.
„Wir haben uns bewusst für den Standort Lohne entschieden. Lohne liegt zentral im Landkreis Vechta, unsere Kundinnen kommen aus dem gesamten Kreis Vechta und auch aus dem Raum Diepholz“, sagt Christina Lamping.
Die Praxisräume sollen vielseitig genutzt werden. Neben der klassischen Hebammenarbeit sind weitere Angebote geplant. „Wir wollen die Räume für viele Angebote nutzen – von Beratung über Massagen bis hin zu Yoga und Geburtsvorbereitung“, ergänzt Nadine Schröder-Olberding.
Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet zeigte sich bei einem Besuch am Donnerstag (29. Januar) erfreut über die Ansiedlung: „Wir freuen uns sehr über die Ansiedlung der Hebammenpraxis „Landzauber“ in der Innenstadt als zentraler Anlaufpunkt für Schwangere und junge Familien in Lohne. Die Räume sind sehr einladend und wir wünschen der Praxis viel Erfolg“, so die Bürgermeisterin.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Ansiedlung von Ärztinnen, Ärzten und weiteren medizinischen Berufen, die die Stadt Lohne 2023 beschlossen hat. Ziel des Programms ist es, die medizinische und gesundheitliche Versorgung im Stadtgebiet zu sichern und weiter auszubauen. Gefördert werden unter anderem die Neuansiedlung, die Übernahme bestehender Angebote sowie die Einrichtung von Zweigpraxen. Die maximale Förderhöhe beträgt für Ärztinnen und Ärzte bis zu 10.000 Euro, für andere medizinische Berufe bis zu 5.000 Euro pro Antrag.

