Wölfe im Moor: Diese Regeln sind im Naturschutzgebiet wichtig

Veröffentlicht am: 30.04.2025
Es gilt: Hunde an die Leine, Menschen auf die Wege

Symbolbild WolfDer Wolf im Moor (Symbolbild).

Auf Hinweis der Jagdgemeinschaft Südlohne informiert die Stadt Lohne darüber, dass im Südlohner und Brägeler Moor seit Jahresbeginn ein Wolfsrudel heimisch ist. Die Präsenz der Tiere verändert das Verhalten des dort heimischen Wildes deutlich. Zugleich sind freilaufende Hunde einer erhöhten Gefahr ausgesetzt.

Das Südlohner und Brägeler Moor wird gern von Spaziergängern, Naturfreundinnen und -freunden besucht. Gerade im Bereich der neu erschlossenen Wanderwege, etwa rund um die Aussichtsplattform am Bohlenweg Diepholz, ist das Besucheraufkommen weiter gestiegen. Die Stadt begrüßt das Interesse an der einzigartigen Naturlandschaft ausdrücklich – appelliert jedoch an alle, sich an die geltenden Regeln zu halten.

Im Naturschutzgebiet gilt ganzjährig: Hunde sind an der Leine zu führen, die Wege dürfen nicht verlassen werden. Darauf weisen entsprechende Schilder an den Eingangsbereichen zum Moor hin. Vor dem Hintergrund des Wolfsvorkommens ist bei Besuchen im Moor besondere Umsicht geboten. Das städtische Ordnungsamt wird die Einhaltung der geltenden Regeln unregelmäßig kontrollieren.