Bebauungsplan Nr. 123 für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“

Veröffentlicht am: 11.11.2022
Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B123_Skizze

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin