Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich „Südlich Nachtigallenweg“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 07.03.2020
Autor: Kathmann
Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich „Südlich Nachtigallenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

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Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 54 E werden die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 C im überplanten Bereich rechtsunwirksam.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin