a) 92. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80, b) Bebauungsplan Nr. 146D für den Bereich „Nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße (L 848)“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 22.03.2024
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 07.11.2023 dem Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 146D sowie den Begründungen zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohngebietes sowie gemischter Bauflächen.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

F92_Skizze

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

B146D_Skizze

Sämtliche Planunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 26. März 2024 bis zum 30. April 2024 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Diplom-Biologe Jörg Fittje: Faunistischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 146D für den Bereich „Nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße (L 848)“, 16.11.2023
  • Dipl.-Biol. Jörg Fittje & Dipl.-Biol. Friedhelm Plaisier: Faunistischer Fachbeitrag zu dem Bebauungsplan Nr. 146A „Nördlich Voßbergstraße / östlich Bakumer Straße (L 848)“ (Stadt Lohne, Landkreis Vechta), 05.12.2014
  • Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens: Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 146 D für den Bereich „nördlich der Mülhauser Straße / östlich der Bakumer Straße“ der Stadt Lohne, 08.06.2023
  • TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG: Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung in Lohne (B-Plan 146 D), 06.06.2023
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

  1. Zum Schutzgut Mensch:
    Aussagen zu Geruchs- und Schallimmissionen sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
  2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere:
    Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse und der Vegetation sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
  3. Zum Schutzgut Boden/Fläche:
    Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.
  4. Zum Schutzgut Wasser:
    Aussagen zu den Gewässern, zum Grundwasserspiegel und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.
  5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
    Aussagen zur Klimasituation vor Ort und Auswirkungen der Planung.
  6. Zum Schutzgut Landschaftsbild:
    Beschreibung des Ort- und Landschaftsbildes sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung.
  7. Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
    Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

AnsprechpERSon

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin