Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 02.12.2022
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B150A_Skizze

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung vom 13. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden (in der Zeit vom 27.12.2022 bis zum 30.12.2022 ist das Rathaus geschlossen). Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin