Schulanmeldung

Veröffentlicht am: 02.08.2022
Alle Kinder, die vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (ab August 2023) schulpflichtig.

Bekanntmachung

Anmeldung
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für die Grundschulen in der Stadt Lohne
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Alle Kinder, die vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 (ab August 2023) schulpflichtig.
Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Eine Anmeldung zur Grundschule ist für diese Kinder dennoch zunächst erforderlich.
Ich bitte die Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der zuständigen Grundschule anzumelden, und zwar
am Montag, 19. September 2022, nachmittags von 15.00 bis 17.00 Uhr.
Die Kinder können zur Schulanmeldung mitgebracht werden (freiwillig).
Bei der Anmeldung legen Sie bitte einen Geburtennachweis (z. B. Stammbuch) für das Kind vor. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder sind nicht erneut anzumelden.
Bei Rückfragen steht die Stadtverwaltung, Frau Kolhoff, Telefon 04442 886 - 1015, für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Dr. Henrike Voet

 

Ansprechpartner

Kathrin Lamping
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 301
Funktion:
  • Sachbearbeiterin

 

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