Bebauungsplan soll Bau von Tierhaltungsanlagen steuern

Veröffentlicht am: 27.04.2018
Stadtverwaltung stellt Initiative vor

2018-03-21_B160-IV_Skizze InternetFür Krimpenfort und Nordlohne gilt der neue Bebauungsplan. Grafik: Stadt Lohne

Die Stadt Lohne möchte den Neubau von Tierhaltungsanlagen in den Außenbezirken planungsrechtlich steuern. Für den Bereich Krimpenfort / Nordlohne ist dazu aktuell der Bebauungsplan Nr. 160 / IV im Verfahren. Um die Absichten und Folgen dieser Initiative zu erläutern, lädt die Stadt zu einer öffentlichen Infoveranstaltung am Montag (7. Mai) um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Vogtstraße 26 ein.

In Lohne ist in den nächsten Jahren eine weitere Zunahme von Tierhaltungsanlagen zu erwarten. Die teilweise sehr großen Gebäude im Außenbereich wirken sich nachteilig auf das Landschaftsbild in den unbebauten Landschaftsräumen aus und mindern den Freizeit- und Erholungswert sowie das Landschaftserleben. Außerdem nimmt die Geruchsbelastung durch diese Stallneubauten zu.

Ziel der Stadt ist es, die bisher wenig oder unbebauten Landschaftsräume weitestgehend von Nutzungen durch Intensivtierhaltungsanlagen freizuhalten. Es ist daher erforderlich, den ungesteuerten Ausbau von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich außerhalb der Hofstellen zu steuern, um die Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern.

Hierzu hat die Stadt Lohne bereits im Februar 2014 einen Bebauungsplan für den gesamten Außenbereich auf den Weg gebracht. Je nach Erfordernis kann dieser wiederum in Teilpläne gegliedert werden. Die Aufteilung in mehrere Pläne ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung in handhabbaren Größeneinheiten.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 160 / IV wird derzeit ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Dieser Plan deckt den nördlichen Außenbereich der Stadt im Bereich Nordlohne / Krimpenfort ab, und stellt bestimmte Räume dar, die von Tierhaltungsanlagen freigehalten werden sollen.

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin