Winterdienst ist Gemeinschaftsaufgabe

Veröffentlicht am: 09.02.2021
Bei Schnee sind Bauhof und Bürger gefragt

Symbolbild Ausrufezeichen

Nach den starken Schneefällen der vergangenen beiden Tage ist der Bauhof mit Hochdruck dabei, Straßen, Fuß-, Radwege und Plätze von der Schneelast zu befreien. Die Stadt bittet jedoch um Verständnis, dass dies seine Zeit dauert. Gefragt sind zudem auch die Bürger selbst. Denn Winterdienst ist Gemeinschaftsaufgabe.

„Während des dauernden Schneefalls am Sonntag und Montag waren wir vollauf damit beschäftigt, die Hauptverkehrsachsen, so gut es geht, frei zu räumen. Das war eine Sisyphusarbeit, bei der wir immer wieder von vorne begonnen haben. Eine Räumung von Wohngebieten ist erst jetzt möglich, wo der Schneefall nachgelassen hat“, erklärt Bernd Hinrichs, Leiter der städtischen Tiefbauabteilung.

Bürgermeister Tobias Gerdesmeyer lobt seine Mitarbeiter: „Unser Bauhof hat wirklich Schwerstarbeit geleistet. Die Kollegen waren jeden Morgen ab spätestens 4.30 Uhr im Dienst und haben unermüdlich geräumt und gestreut. Und auch bei Feuerwehr, THW und allen Bürgern, die die Gehwege eifrig räumen, möchte ich mich bedanken.“

Er weiß: Hat man gerade seinen Bürgersteig freigeschaufelt und kommt dann das Räumfahrzeug und schiebt Schnee auf den Bordstein, ist das ärgerlich. „Anders ist es aber nicht möglich. Wir müssen die Rettungswege unbedingt freihalten.“ Er appelliert an die Bürger, den Schnee der Gehwege nicht auf die Straße zu räumen, sondern möglichst auf dem eigenen Grundstück oder am Gehwegrand aufzuhäufen.

Der Umfang des Winterdienstes für die Anlieger ergibt sich übrigens aus §4 der „Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Lohne (Oldb.)“. Demnach haben die Bürger die Gehwege vor ihren Grundstücken auf mindestens 1,50 Meter Breite zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt gleiches für einen entsprechenden Streifen am Fahrbahn-Rand.

Der Winterdienst muss an Werktagen zwischen 7 und 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 21 Uhr geleistet werden – wenn nötig auch mehrfach. Solange es schneit, muss allerdings nicht geräumt werden.