Bekanntmachungen aus der Bauplanung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 01.10.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die dritte erneute Veröffentlichung beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Diepholz (Planfeststellungsbehörde) vom 10.09.2024 (Az.: 66.85 12) mit Rechtsbehelfsbelehrung, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, und der festgestellte Plan werden in der Zeit vom 04.10.2024 bis 17.10.2024 einschl. auf den Internetseiten der Stadt Diepholz (www.stadt-diepholz.de) sowie der Stadt Lohne (www.lohne.de) zugänglich gemacht. Zusätzlich liegen der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan im Rathaus der Stadt Diepholz, Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.


Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 13.08.2024 die Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und des Bebauungsplanes Nr. 203 für den Bereich „Am Waldbad“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie eines Absorberfeldes.

Der Änderungs- und Geltungsbereich ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Die Stadt Lohne hat durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Lärmaktionsplan gemäß der EU- Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Der Beschluss des Lärmaktionsplanes wird hiermit bekannt gemacht.



Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 sowie der Begründung zugestimmt und die erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines urbanen Gebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden
Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 17E für den Bereich „Hövemanns Wiesen II“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 – 1. Änderung für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat beschlossen, den Flächennutzungsplan‘ 80 der Stadt Lohne rechtswirksam in der Fassung vom 07.05.1982 neu bekannt zu machen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Lohne umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Neubekanntmachung berücksichtigt neben dem ursprünglichen Flächennutzungsplan vom 07.05.1982 die folgenden 81 wirksamen Änderungen und Berichtigungen:


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 179 für den Bereich zwischen der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 96 - 4. Änderung für den Bereich „Nördlich der Dinklager Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 25 - 4. Änderung für den Bereich „Ehrendorf/ Lindenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) und des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2022 (Nds. GVBl. S. 388) hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 12.10.2022 folgende Satzung beschlossen:


Die Stadt Lohne sucht zum 01.11.2022 einen Pächter für die Gastronomie „Hopener Waldstübchen“, Burgweg 16 in Lohne


Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 13.10.2021 beschlossene 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 02.02.2022, Az.: 80.01896-2019-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in der Sitzung vom 06.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „nördlich der Landwehrstraße / westlich und östlich Am Grevingsberg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


02.08.2022

Schulanmeldung

Alle Kinder, die vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (ab August 2023) schulpflichtig.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 108C - 1. Änderung für den Bereich „Zwischen Jägerstraße und Dobbenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 12/II – 1. Änderung für den Bereich „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Lohne über die Erhebung von Beiträgen nach den §§ 6 und 6 b des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne (Straßenausbaubeitragssatzung)



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