Leistungsbeschreibung
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Lohne.
- Der aktuelle Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 Prozent.
Was sollte ich wissen?
Anträge und Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
RECHTSGRUNDLAGE
zu beachtende Rechtsgrundlage oder Richtlinie
Ansprechperson:
Matthias Hövemann
Tel.:
04442 886-2201
E-Mail:
matthias.hoevemann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
213
Funktionen:
- Abteilungsleiter
Christine Strotmann
Tel.:
04442 886-2202
E-Mail:
christine.strotmann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
211
Funktionen:
- Verwaltungsfachangestellte
zuständiges Amt
Steuerabteilung | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |