Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
- Veranstaltung eines Wochenmarktes
Welche Fristen muss ich beachten?
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Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
§ 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Genehmigungsfiktion:
3 Monate
Was sollte ich noch wissen?
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Grundsätzlich darf jeder an einem Jahr- oder Spezialmarkt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des von der Bewerberin/von dem Bewerber betriebenen Geschäfts.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21.7 und Nr. 40.1.21.8 an.
Gebühr:
450,00 € EUR
Ansprechperson:
Christian Bill
Tel.:
04442 886-3201
E-Mail:
christian.bill@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
102
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Marktmeister
Abteilung:
zuständiges Amt
Ordnungsamt | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |