Kirchenaustritt

Um einen Kirchenaustritt zu erklären, müssen Sie persönlich ins Rathaus kommen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin. 
Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Wiebke Hummel-Willeke
Tel.: 04442 886-3403
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 203
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
Beate Pille
Tel.: 04442 886-3402
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 201
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
Uwe Kerßens
Uwe Kerßens
Tel.: 04442 886-3404
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 204
Funktionen:
  • Standesbeamter
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Standesamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500