Meldepflicht

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Frerichs_Guenther
Günther Frerichs
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 001
Funktionen:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
Sieve_Michaela
Michaela Sieve
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 002
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Nele Sadelfeld
Nele Sadelfeld
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 003
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bürgerbüro Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500