Leistungsbeschreibung
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Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ('Ampeln').
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
- Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
- Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
- Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
- Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
- Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
- Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
- Richtzeichen (§ 42 StVO)
- Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
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Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
- Autobahnen,
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
- Kreisstraßen
Bemerkungen
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Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
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Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.
Ansprechperson:
Franz-Josef Bornhorst
Tel.:
04442 886-6003
E-Mail:
franz-josef.bornhorst@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
303
Funktionen:
- Stellvertretender Abteilungsleiter
Abteilung:
Mark Escher
Tel.:
04442 886-6004
E-Mail:
mark.escher@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
302
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:
zuständiges Amt
Bauverwaltung | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |