Auf dem Lohner Wochenmarkt – der immer donnerstag- und samstagvormittags rund um den Brunnen „EGOLohne“ abgehalten wird – pflegt man Traditionen und einen herzlichen Schnack. Hier riecht es nach frisch gebackenem Brot, deftigem Käse, frischem Fisch und Blumen. Doch ist der Wochenmarkt weit mehr als nur ein Nahversorger. Er ist ein Forum für Jung und Alt. Im Schatten der historischen Gründerzeitvilla „Haus Uptmoor“ auf der einen und der St.Gertruds-Kirche auf der anderen Seite treffen sich die Lohner zum Plausch, wählen aus dem reichhaltigen, vielfach regionalem und saisonalem Warenangebot, trinken ihren Kaffee. Und sprechen platt.
Öffnungszeiten
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Aktuelle Meldungen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn ein Wochenmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien (z.B. Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts, Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe, Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen und bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts) angestrebt werden.
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle der Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet die Festsetzung die veranstaltende Person zur Durchführung.
Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.
Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle der Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet die Festsetzung die veranstaltende Person zur Durchführung.
Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.
Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
§ 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Genehmigungsfiktion:
3
Monate
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Grundsätzlich darf jeder an einem Wochenmarkt teilnehmen. Als Veranstalterin oder Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des von der Bewerberin/von dem Bewerber betriebenen Geschäfts.
zu beachtende Rechtsgrundlage oder Richtlinie
Ansprechperson:
Christian Bill
Tel.:
04442 886-3201
E-Mail:
christian.bill@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
102
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Marktmeister
Abteilung:
Marie Göttke
Tel.:
04442 886-3204
E-Mail:
marie.goettke@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
102
Funktionen:
- Verwaltungsfachangestellte
Abteilung:
zuständiges Amt
Ordnungsamt | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |