Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Leistungsbeschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
  • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
  • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Bearbeitungsentgelt je Vorantrag bei der NBank
Gebühr: 40,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Hoevemann_Matthias
Matthias Hövemann
Tel.: 04442 886-2201
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 213
Funktionen:
  • Abteilungsleiter

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Steuerabteilung Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500