Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbeschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. 'Wahlvorschlagsträger') zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Frerichs_Guenther
Günther Frerichs
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 001
Funktionen:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
Nele Sadelfeld
Nele Sadelfeld
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 003
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Sieve_Michaela
Michaela Sieve
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 002
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bürgerbüro Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500