Blindengeld

Welche Fristen muss ich beachten?
Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Kathrin Stegemann
Kathrin Stegemann
Tel.: 04442 886-5010
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 124
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Soziales und Senioren Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500