Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Ansprechperson:
Kathrin Stegemann
Tel.:
04442 886-5010
E-Mail:
kathrin.stegemann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
124
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
zuständiges Amt
Soziales und Senioren | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |