Hauswirtschaftshilfe

Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Fangmann_Christiane
Christiane Fangmann
Tel.: 04442 886-5002
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 112
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Soziales und Senioren Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500