Am Rathaus wurde das Schild für den Behindertenplatz mit dem Hinweis „auch Merkzeichen G“ ergänzt.
Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderungen in der Innenstadt von Lohne: In den vergangenen Tagen wurden Zusatzschilder angebracht, die besagen, dass einige Behindertenparkplätze nun auch mit dem Merkzeichen G genutzt werden dürfen. Das bedeutet, dass Personen, die auf diese Parkplätze angewiesen sind, nun mit einem passenden Parkausweis, der das Merkzeichen G enthält, parken dürfen.
Bisher war ein Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreichend, um in Lohne auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Es war erforderlich, einen speziellen Behindertenparkausweis zu besitzen, entweder blau (EU-Parkausweis) oder orange. Nur der blaue EU-Behindertenparkausweis berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen (ohne Merkzeichen G).
Um einen Behindertenparkausweis zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Art der Behinderung variieren. Ein blauer Parkausweis wird beispielsweise bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit oder bestimmten Amputationsformen ausgestellt, während ein orangefarbener Parkausweis für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen, Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege sowie bei bestimmten Darmerkrankungen beantragt werden kann. Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit der Person im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Parkausweis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.