Um einen Kirchenaustritt zu erklären, müssen Sie persönlich ins Rathaus kommen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kirchenaustritt
Gebühr:
30,00 € EUR
Ansprechperson:
Wiebke Hummel-Willeke
Tel.:
04442 886-3403
E-Mail:
wiebke.hummel-willeke@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
203
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:
Beate Pille
Tel.:
04442 886-3402
E-Mail:
beate.pille@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
201
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:
Uwe Kerßens
Tel.:
04442 886-3404
E-Mail:
uwe.kerssens@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
204
Funktionen:
- Standesbeamter
Abteilung:
zuständiges Amt
Standesamt | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |