Städtebau-Fördermittel

Die Mittel der Städtebauförderung werden nicht nur für Veränderungen im öffentlichen Raum genutzt, auch private Eigentümer können von ihnen profitieren. Wichtigste Voraussetzung: Ihr Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen.

Wichtig ist zudem: Bevor die Arbeiten beginnen, muss eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt geschlossen werden.

Sie interessieren sich für eine Förderung? Dann finden Sie unten zum Download viele nützliche Infos darüber, was und wie gefördert wird. Wir empfehlen Ihnen aber auf jeden Fall, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, denn bereits begonnene Maßnahmen können leider nicht mehr begünstigt werden.

Außer unserer Bauverwaltung ist Ihr erster Ansprechpartner unser Sanierungsträger, die Osnabrücker Firma BauBeCon. Sie hat viel Erfahrung mit dem Thema Städtebauförderung und führt Sie sicher durch den nicht immer ganz lichten Förderdschungel.

Die Satzung

Wo liegt das Sanierungsgebiet? Welche Gesetze und Vorschriften sind maßgeblich? Welche Ziele und Zwecke hat die Sanierung? Informationen zu diesen Fragen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Der Verfügungsfond

Bei der Städtebauförderung gibt es nicht nur Geld für Umbau- und Modernisierungsvorhaben an Gebäuden, sondern zum Beispiel auch für die Begrünung des Sanierungsgebietes, bessere Informations- und Leitsysteme, Kunstobjekte, Spielgeräte, eine hochwertigere Beleuchtung oder Bestuhlung. Hierfür ist der sogenannte Verfügungsfonds gedacht. Sowohl die Stadt als auch Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen können Fördermittel beantragen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie viel Geld es maximal gibt und viele weitere Fragen, beantworten die folgenden Dokumente:

Die Bodenrichtwerte

Ziel der Stadtsanierung ist es, die Lohner Innenstadt attraktiver zu machen und Missstände zu beheben. Mit Abschluss der Sanierung gehen wir also davon aus, dass die Grundstücke im Sanierungsgebiet im Wert gestiegen sein werden. Für sanierungsbedingte Wertsteigerungen müssen die Eigentümer laut Baugesetzbuch einen Ausgleich zahlen. Im Gegenzug werden im Sanierungsgebiet in der Regel keine Erschließungsbeiträge für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung beispielsweise von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen etc. erhoben.

Woher wissen wir, ob der Wert gestiegen ist? Im Vorfeld der Städtebauförderung hat der unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vechta Bodenrichtwerte für das Gebiet ermittelt. Mit Abschluss der Sanierung, genauer mit Aufhebung der Sanierungssatzung, wird dann der unabhängige Gutachterausschuss prüfen, ob sich sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen ergeben haben.

Über den Ausgleichsbetrag werden die Sanierungskosten mitfinanziert. Vor 2028 werden keine Zahlungsbescheide an die Eigentümer verschickt. Natürlich achten wir darauf, dass niemand überfordert wird mit der Gegenfinanzierung. Daher gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung und der Umwandlung in ein Tilgungsdarlehen.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie hier:

Weitere Auskünfte

BauBeCon Sanierungsträger GmbH | Büro Osnabrück
Straße:
Kamp 1 C
PLZ/Ort:
49074 Osnabrück
Ansprechpartner:
Bernd Caffier
Telefon:
0541 939332-11

Ansprechperson:

Birgit Fangmann
Birgit Fangmann
Tel.: 04442 886-6002
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 304
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bauamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Bauverwaltung Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500