Erschließungsbestätigung

Leistungsbeschreibung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Hinrichs_Bernd
Bernd Hinrichs
Tel.: 04442 886-6601
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 318
Funktionen:
  • Abteilungsleiter
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bauamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Tiefbau Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500