Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
- Autobahnen,
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
- Kreisstraßen
Ansprechperson:
Franz-Josef Bornhorst
Tel.:
04442 886-6003
E-Mail:
franz-josef.bornhorst@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
303
Funktionen:
- Stellvertretender Abteilungsleiter
Abteilung:
Mark Escher
Tel.:
04442 886-6004
E-Mail:
mark.escher@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
302
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:
zuständiges Amt
Bauverwaltung | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |