Bekanntmachungen aus der Bauplanung



Die Stadt Lohne hat durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Lärmaktionsplan gemäß der EU- Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Der Beschluss des Lärmaktionsplanes wird hiermit bekannt gemacht.



Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

a) 90. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VIII „Sondergebiet – Biomethan“ für den Bereich „An den Teichen 27“ der Stadt Lohne

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Biomethan zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 04.06.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 sowie der Begründung zugestimmt und die erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines urbanen Gebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Verlängerte Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 14.05.2024 dem Ent-wurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB be-schlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes und eines Sonderge-biets für Photovoltaik.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge-stellt. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Schaffung von Wohnraum.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:


Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 14.05.2024 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes und eines Sondergebiets für Photovoltaik.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:



Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden
Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 17E für den Bereich „Hövemanns Wiesen II“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 – 1. Änderung für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat beschlossen, den Flächennutzungsplan‘ 80 der Stadt Lohne rechtswirksam in der Fassung vom 07.05.1982 neu bekannt zu machen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Lohne umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Neubekanntmachung berücksichtigt neben dem ursprünglichen Flächennutzungsplan vom 07.05.1982 die folgenden 81 wirksamen Änderungen und Berichtigungen:


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 179 für den Bereich zwischen der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 96 - 4. Änderung für den Bereich „Nördlich der Dinklager Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 25 - 4. Änderung für den Bereich „Ehrendorf/ Lindenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) und des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2022 (Nds. GVBl. S. 388) hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 12.10.2022 folgende Satzung beschlossen:


Die Stadt Lohne sucht zum 01.11.2022 einen Pächter für die Gastronomie „Hopener Waldstübchen“, Burgweg 16 in Lohne


Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 13.10.2021 beschlossene 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 02.02.2022, Az.: 80.01896-2019-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in der Sitzung vom 06.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „nördlich der Landwehrstraße / westlich und östlich Am Grevingsberg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


02.08.2022

Schulanmeldung

Alle Kinder, die vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (ab August 2023) schulpflichtig.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 108C - 1. Änderung für den Bereich „Zwischen Jägerstraße und Dobbenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 12/II – 1. Änderung für den Bereich „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


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